Vor
zwei Monaten habe ich einige Bücher über rebuy.de gebraucht gekauft. Die
meisten waren in sehr gutem Zustand. Nur bei zweien habe ich mich gewundert:
„Der Höllenkönig“ von James Abbott trug am oberen Buchschnitt den Stempel „Unverkäufliches Rezensionsexemplar“.
Der Verlag Penhaligon zeigt, dass das Buch vermutlich über das Bloggerportal der Penguinrandomhouse-Gruppe angefragt worden ist. Dort heißt es in den FAQ unter Rechtsfragen: „Darf ich mein Rezensionsexemplar verkaufen oder tauschen?
Rezensionsexemplare werden von Verlagen kostenlos zum Zwecke der Rezension zur Verfügung gestellt. Für Journalist*innen und Blogger*innen gilt gleichermaßen, dass Rezensionsexemplare nicht weiterverkauft oder getauscht werden dürfen. Rezensionsexemplare dürfen bei den Rezensent*innen verbleiben, verschenkt werden (z.B. an wohltätige Organisationen) oder bei Bedarf an den Verlag zurückgegeben werden.“
„Yummy Books“ von Cara Nicoletti gab mir einige Rätsel auf. Auf dem vorderen Cover trägt das Buch einen roten Preisaufkleber, der aber leider nicht anzeigt, wo es einst verkauft wurde.
Nur ist der Preis von 6,95 auf 4,95 (Originalpreis: 16,95) geändert worden. Auf dem hinteren Cover klebt noch der Rest eines solches Aufklebers. Als ich das Buch aufschlug, kamen mir die ersten Seiten zu dick vor und tatsächlich scheint jemand zwei Seiten zusammengeklebt zu haben. Ich trennte die Seiten, was sehr leicht war, da der Kleber längst porös geworden ist. Was ich sah, erstaunte mich. Es handelt sich um ein gekennzeichnetes Leseexemplar (die für Buchhandlungen gedacht sind). Aber wer verkauft diese professionell? Und: Ist dies erlaubt?
Mich hat das Thema aus verschiedenen Gründen stärker beschäftigt als gedacht. Zum einen kaufe ich nicht nur (zugegeben selten) Bücher gebraucht, ich verkaufe sie aus Platzgründen auf ähnlichen Wegen. Seit die Post die Büchersendung quasi abgeschafft hat, rentiert es sich einfach nicht mehr, schlichte Taschenbücher, die es vermutlich nicht einmal mehr im Handel zu kaufen gibt, über einen Tausch „loszuwerden“ (es sei denn, das Buch ist so gefragt, dass …). Also statt selbst horrende Portopreise zu zahlen, ist es besser, sie zu einem Aufkäufer zu bringen (wenn alle anderen Möglichkeiten wie verschenken, spenden, in einen offenen Bücherschrank stellen etc. ausgeschöpft sind) und dafür sogar noch ein bisschen zu bekommen. Obwohl es manchmal schwer ist, auf die geforderten zehn Euro Verkaufspreis zu kommen (andernfalls werden die Portokosten nicht übernommen), wird man oft gleich mehrere Bücher auf einen Schlag los.
Bisher habe ich zwar schon REs getauscht (ich wusste nicht, dass man dies nicht darf), aber noch nie verkauft. Dass ich selbst welche erhalten habe, muss bedeuten, dass es gestattet ist. Oder?
Bei momox ist nachzulesen, dass sie nicht annehmen: „Bücher ohne ISBN-Code sowie kostenfreie Exemplare, die vom Verkauf ausgeschlossen sind (Rezensionsexemplare, Korrekturabzüge usw.)“
Bei rebuy musste ich gezielt nachfragen, auf der Homepage habe ich leider keine Angaben gefunden. In der E-Mail vom 28.03.2022 heißt es: „leider ein Rezensionsexemplar/Leseexemplare kaufen wir nicht an.“
Anzumerken ist, dass es auch zahlreiche ungekennzeichnete (R/L)Exemplare gibt, die über eine gültige ISBN verfügen.
Eine lose Frage bei Verlegern und Buchhändlern ergab bezüglich des Coletti-Buches, dass der Verkauf des LEs nicht gestattet ist. Es steht meistens dabei: „Unverkäufliches Leseexemplar“, was bedeutet, dass das jeweilige Buch nur zwecks Kenntnisnahme des Inhalts/für eine redaktionelle Besprechung gedacht ist und kein Eigentumsübergang stattfindet. Es kann aber selten vorkommen, dass es trotzdem passiert und das Buch verkauft wird. Das kann rechtlich geahndet werden, aber wegen dem Wert eines Buches (in diesem Fall 16,95) eine Klage anzustrengen, macht in keinem Fall Sinn, weshalb es auch so gut wie nie passiert. Als Mängelexemplar hätte es ebenfalls nicht verkauft werden dürfen (der Preis deutet auf so etwas in der Art hin), da es gelesen und damit gebraucht war (dazu sind LEs ja da), was bei MEs nicht der Fall ist. Hier gehen nur beschädigte (aber ungelesene) Bücher in den ermäßigten Verkauf.
Eine Suche zum Thema im Internet gestaltet sich schwierig. Jeder weiß etwas, aber niemand etwas Genaues. Trotzdem lässt sich einiges an Informationen herausholen.
Eine kleine Linksammlung:
Blogger-Relations:
Was bei Produktzusendungen an Blogger rechtlich zu beachten ist
Darf ich Rezensionsexemplare verkaufen?
Rezensionsexemplare
| Was muss ich beachten?
Das
Ding mit den Rezensionsexemplaren - How to, FAQ und was du sonst noch wissen
solltest
Werbekennzeichnung,
Schleichwerbung, Influencer und die immer neue Angst
Rezensionsexemplare versteuern?
Das
Leseexemplar
Leseexemplare
zu verkaufen! Ernsthaft?
Die
Sache mit dem Leseexemplar
Verkaufvon Leseexemplaren?
Warum
ich nicht bei Rebuy, Arvelle, Momox usw. bestelle
Geplauder
| Das Ding mit den Rezensionsexemplaren
Mussman als Autor sein Buch verschenken?
Folgende Liste ist subjektiv und ersetzt eine eigene Recherche oder eine eigene Meinung nicht. Es sind meine Ideen und Gedanken, keine rechtliche Grundlage!
1: Als Blogger sollte man vorab die FAQ des Verlages/der Agentur/des Autors lesen, aus/von dem man (regelmäßig) Bücher erhalten möchte. Die meisten unterstützen den Weiterverkauf ihrer Bücher nicht und schließen ihn von vornherein komplett aus. Ob das rechtlich geahndet wird, ist ungewiss (aber nicht ausgeschlossen), da zu zeitaufwändig und teuer, kann aber bei Kenntnisnahme des Verlages/Agentur/Autors dazu führen, dass der jeweilige Blogger gesperrt wird.
2: Was in jedem Fall unterbleiben sollte, ist es, ein Buch VOR dem festgesetzten Erscheinungstermin zu tauschen oder zu verkaufen. Das kann nämlich erheblichen Einfluss auf den Verkauf nehmen. Am besten wäre es, wenn das RE/LE auch nicht direkt nach Erscheinen weitergegeben wird, sondern eine gewisse Zeitspanne abgewartet wird.
3: Wer als Privatperson ab und zu LEs oder REs oder schlicht gebrauchte Bücher verkauft, sollte schauen, dass er nicht an der Grenze zur Gewerblichkeit schabt. Das kann die Menge an Büchern betreffen, aber auch die Summe, die im Jahr zusammenkommt. Dann meldet sich nämlich das Finanzamt.
4: Handelt es sich bei dem RE oder LE um ein unkorrigiertes Exemplar, sollte man darüber nachdenken, dass diese nicht in den regulären Handel gelangen und somit etwas Besonderes sind. Sprich: Hat nicht jeder. Das könnte für Behalten sprechen, vielleicht neben einer selbst gekauften regulären Ausgabe.
5: Wir Blogger sollten den Umgang mit RE besser verstehen lernen. Die meisten meiner Suchanfragen haben zu ausführlichen Danksagungen unter Rezensionen geführt. Oft ergänzt mit Erklärungen, dass das RE sicher nicht dazu geführt habe, dass die eigene Meinung beeinflusst worden wäre.
6: Die Ethik hinter dem Verkauf. Die wird an dieser Stelle nicht näher definiert und obliegt jedem Menschen selbst.
7: Der derzeitige Buchmarkt ist in arger Bedrängnis. Hier kommen viele Faktoren zusammen, unter anderem die Coronazeit oder der gestiegene Papierpreis. Verlage machen Bücher, die Gebrauchthändler kaufen/verkaufen nur gebrauchte Ausgaben. Wer den Verlagen ihre Werte nimmt (dazu zählt auch das leidige Thema Piraterie), trägt zum Verlust eines wichtigen Kulturguts bei.
Vielen Dank, dass Du den langen Artikel zu Ende gelesen hast. Es ist schon seltsam, wie eine kleine Sache manchmal zu großen Überlegungen führen kann. Und in meinem Fall zu einer umfangreichen Recherche.
Hast Du Dir selbst schon einmal Gedanken darum gemacht? Wie gehst Du mit gelesenen REs um, wenn Du sie nicht behalten möchtest?
Hi Daniela,
AntwortenLöschenich hatte mich damit vor einer Weile auch beschäftigt und für mich mitgenommen, dass ich Lese-/Rezensionsexemplare weder verkaufe noch auf Plattformen wie Tauschticket anbiete. Entweder verschenke ich sie oder ich stelle sie in den Bücherschrank.
Mich wundert aber, dass Rebuy dir geschrieben hat, keine LE/RE annimmt... Ich habe über deren Seite schon öfter deutlich gekennzeichnete Bücher erhalten und mich jedes Mal darüber geärgert... Es scheint also nicht wirklich geprüft zu werden.
Liebe Grüße
Alica
Hallo Alica,
Löschendas mit dem Tauschen finde ich, ehrlich gesagt, sehr schade. Meine Erfahrung auf meiner Plattform ist, dass sich dort viele Blogger tummeln und viele Bücher dann quasi noch einmal rezensiert werden. Der Buchtausch ist ohnehin schwierig geworden, eben weil das Porto so gestiegen ist. Als Allerginker überlegst Du zudem mehrfach, ob Du wo ein Buch mitnimmst, denn Katzenhaare sind sehr unangenehm für mich.
Wie Du siehst, habe auch ich LE/RE von dort erhalten, deswegen habe ich nachgefragt. Immerhin haben sie mir das Geld zurückerstattet (für eines der Bücher). Ich habe aber mehrfach gehört, dass Leute dort ebenfalls welche bekommen haben. Da an beiden Büchern jetzt nicht mehr Herz hängt, war es mir erst einmal egal, weil sie wirklich preiswert waren. Nur der Zustand in etwa bei "Yummy" war insgesamt eher na ja.
Danke für Deine Meinung! :)
LG
Daniela
Hallo Daniela,
AntwortenLöschengut, dass du das Thema ansprichst!
Mein Infostand war immer, dass der Verkauf solcher Exemplare unter keinen Umständen rechtlich zulässig ist. Sowas wäre ja auch eine persönliche Bereicherung (selbst wenn man nur 1 oder 2 Euro dafür erhält, schlägt man trotzdem Profit aus einem Produkt, das einem selbst "geschenkt" wurde).
Leider passiert es trotzdem immer wieder - mal aus Unwissenheit, mal aus purer Ignoranz. Ich meine, dass man auf einigen Plattformen (Tauschticket zB.) inzwischen auch Artikel melden kann, die offensichtlich Rezensions-/Leseexemplare sind. Bei den Resellern ist das aber natürlich quasi nie der Fall und man erkennt es erst, wenn das Buch gekauft ist. Wobei ich mich da frage: Warum werden diese Bücher von Momox und Co. verschickt? Sollten die nicht vorher aussortiert werden?
Viele Grüße
Kathrin
Hallo Kathin,
Löschenbei meiner Suche im www gibt es die abenteuerlichsten Erklärungen, ob oder ob nicht. Aber ein Gesetz/einen Paragrafen habe ich eben auch nicht gefunden. Allerdings ist das, was ich beim LE der Buchhandlung hingeschrieben habe, dann rechtlich zu beachten und es macht auch Sinn. Ein Verlag gibt ja nicht nur ein LE/RE raus und in der Summe macht es eben ziemlich viel aus.
Ich wusste auch nicht, dass man sie nicht tauschen darf, weil mir hier der Sinn abgeht. Und für Leser mit wenig Geld ist es eine tolle Sache. Aber gut, so ist es eben. Ich habe auch mal nachgesehen (ich wusste bisher nicht mal, dass es einen eigenen Button fürs Melden bei TT gibt) und in der Liste, die dann folgt, ist zumindest nichts drin, das auf LE/RE abzielt.
Bei momox ist es mir noch nie passiert und bei rebuy haben sie vermutlich einfach nicht richtig hingesehen. Zumindest "Yummy" ist ja schon eine Weile her, dass es erschienen ist, wer weiß, wie lange das Buch bei denen rumgelegen hat. ;-)
LG
Daniela
Hallo Daniela, dass man RE's auch nicht tauschen darf, wusste ich ehrlich gesagt nicht und muss zugeben, dass ich in der Vergangenheit schon öfter LE/RE's getauscht habe. Wie du schon schreibst, tummeln sich gerade auf Tauschplattformen viele Blogger, und die Bücher können dadurch mehrfach Rezensionen erhalten. Ich mache es ja auch so, dass ich Bücher, die ich ertauscht habe, dann rezensiere. Das Thema scheint auch nicht einheitlich gehandhabt zu werden. Von manchen Verlagen bekommt man ein Begleitschreiben, was erlaubt ist und was nicht, andere Verlage äußern sich gar nicht zu diesem Thema. Ich gebe viele Bücher an eine Freundin weiter, und sie stellt die von ihr gelesenen Bücher dann in den öffentlichen Bücherschrank. Was sie nicht interessiert, wandert gleich von mir in einen Bücherschrank. Eine klare Regelung gibt es dazu von Amazon. Bücher und andere Artikel, die dort zum Testen und für eine Rezension abgegeben werden, müssen auf jeden Fall sechs Monate ab Empfang behalten werden, erst dann gehen sie ins Eigentum des Rezensenten über und könnten innerhalb dieses Zeitraums vom Anbieter zurückgefordert werden. Das zum Thema, Bücher nicht gleich nach Erscheinungsdatum abzugeben.
AntwortenLöschenLiebe Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
Löschenkeine Sorge, ich auch. Und wenn man oft im gleichen Genre tauscht, sind es ohnehin meist die Gleichen, mit denen man (aus-)tauscht. Von daher ist es schade, dass es nicht erlaubt sein soll, weil viele eben auch Blogger sind oder zumindest Instagram-Kanäle haben.
Dass von Amazon wusste ich nicht, aber es würde dann ja übereinstimmen damit, dass man ein Buch nicht vor Erscheinen oder zu kurz danach tauschen soll. Wie genau da der Zusammenhang zum Kauf des Bcuhes ist, weiß ich nicht. Ich kann nur sagen, dass ich im Tausch schlicht oft Glück hatte und das Buch mich interessierte. Aber gekauft hätte ich es meistens eher nicht, vor allem wenn es zweistellig mit zwei vorne dran kostet. Es gibt ja genug Auswahl. :)
Danke fürs Reinschauen.
LG
Daniela
Hi, danke für den Artikel und die Recherche, sehr spannend! Ich befasse mich gerade von der Autorenseite her mit dem Thema, hab aber als Journalistin auch immer das Problem gehabt, dass ich nicht recht wusste wohin mit den REs. Zuletzt habe ich immer die Fahne von Neuerscheinungen angefragt, da konnte ich dann auch gleich digital Notizen machen. Machen aber nicht alle Verlage, verständlicherweise, weil die sich leichter vervielfältigen ließe. Lg Anja
AntwortenLöschenHallo Anja,
Löschenund willkommen im Blog.
Mir kam das Thema sowohl als Bloggerin als auch beruflich. REs habe ich auch mal getauscht, bis ich durch diese Recherche erfahren habe, dass das eigentlich nicht gestattet ist. Eine Fahne hatte ich zuletzt in der Hand, als sie noch in Papierform kamen. :) Inzwischen sind es ja meistens PDFs.
Das Verkaufen, also professionell im Buchladen, kam mir seltsam vor und ich habe lose mal herumgefragt. Es kamen etliche Antworten zusammen, aber so richtig zu wissen schien es niemand. Aber wenn Dich ein Thema nicht loslässt ...
Schön, dass Du reingeschaut hast!
LG
Daniela